Diese Förderungmöglichkeiten helfen Ihnen, die Kosten Ihrer Fort- und Weiterbildung zu senken:
Sie können den Prämiengutschein einmal pro Jahr beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bund übernimmt 50 Prozent der Kursgebühren – bis maximal 500 Euro.
Die Aus- und Weiterbildung Geringqualifizierter in Unternehmen kann über die Agentur für Arbeit gefördert werden. Der Antrag erfolgt über den Arbeitgeber. Übernommen werden 50 bzw. 75 Prozent der Kursgebühren (über einen Bildungsgutschein) sowie einen Arbeitsentgeltzuschuss. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Sie sind arbeitslos oder Ihnen droht die Arbeitslosigkeit? Dann lassen Sie sich von der Agentur für Arbeit beraten. Wenn die Voraussetzungen für eine Weiterbildungsförderung erfüllt sind, erhalten Sie einen Bildungsgutschein. Damit wird die Weiterbildungsgebühr übernommen und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt.
Das Schüler*innen-BAföG unterstützt junge Menschen dabei, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie eine passende Erst-Ausbildung nach ihren Interessen und Eignungen zu absolvieren. Wenden Sie sich bitte an die Stadt- bzw. Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Das Aufstiegs-BAFöG unterstützt Sie in Ihrer Aus- oder Weiterbildung nach Ihrem ersten Berufsabschluss. Die zuständigen Stellen finden Sie auf der Webseite:
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen, die ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben, bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) direkt bewerben.