AGB

und allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Akademie für Pflege- und Sozialberufe

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen die, von der Mission Leben – Lernen gGmbH im Rahmen ihres Fort- und Weiterbildungsangebots mit dem Namen »Akademie für Pflege- und Sozialberufe« angeboten werden.

2.1 An den Bildungsmaßnahmen der Mission Leben – Lernen gGmbH kann jede Person teilnehmen, ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

2.2 Soweit für einen angestrebten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach SGB III oder SGB II in Anspruch genommen werden soll.

2.3 Die Zugangsvoraussetzungen sind auch von den Kursteilnehmenden bzw. Kund*innen selbst zu ­prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen ent­bindet nicht von der Zahlung der Kursgebühren.

2.4 Die Teilnehmendenzahl ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der*die Interessent*in eine Benachrichtigung.

3.1 Für jede Bildungsmaßnahme ist das Anmeldeformular ­voll­ständig auszufüllen. Mit der ­Anmeldung erkennt der*die Kunde*in die ­allgemeinen Teilnahme- und ­Zahlungsbedingungen an.

3.2 Die Akademie für Pflege- und Sozialberufe bestätigt den Eingang der Anmeldung per E-Mail oder auf anderem Wege. Nach vollständiger Bearbeitung der Anmeldung erhält der*die Angemeldete bzw. der Arbeitgeber eine Anmeldebestätigung. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande.

4.1 Verwendungszweck und -art
Zur Erfüllung des Bildungsvertrages werden personenbezogene Kundendaten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Dazu verwendet die Akademie auch eine interaktive, elektronische Lernplattform (nähere Informationen zur Art der Datenverarbeitung befinden sich in der Datenschutzerklärung der elektronischen Lernplattform). Falls im Rahmen der konkreten Bildungsmaßnahme ein Informationsaustausch mit einer praktischen Bildungsstätte vorgesehen ist, gilt die Einwilligung zur Datenweitergabe in erforderlichem Umfang als erteilt, da die Erreichung des Bildungsziels ansonsten nicht sicher gestellt werden kann. Personenbezogene Daten können, ggf. in pseudonymisierter Form, auf rechtlicher Grundlage an öffentliche Stellen übermittelt werden. Externe Dienstleister werden mit Datenverarbeitungsvorgängen beauftragt. Die externen Dienstleister gewährleisten die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften für die Auftragsverarbeitung.

4.2 Rechte der betroffenen Person 
Es besteht die Möglichkeit auf Antrag Auskunft über die in der Akademie gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Unrichtige personenbezogene Daten werden jederzeit berichtigt oder vervollständigt. Die Löschung der Daten kann verlangt werden, wenn keine rechtliche Verpflichtung zur Aufbewahrung mehr besteht oder eine Speicherung der Daten nicht mehr erforderlich ist. Per-
sonenbezogene Daten sind auf Wunsch in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen oder an einen Dritten weiterzugeben. Datenverarbeitungen können mittels Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten der Akademie und/oder bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beanstandet werden. Die entsprechenden Kontaktdaten können jederzeit der Webseite der Akademie auf Datenschutz entnommen werden.
 

5.1 Von der Anmeldung kann zurückgetreten werden. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

5.2 Bei Rücktritt bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhebt die Akademie für Pflege- und Sozialberufe eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,– EUR. Geht die Rücktrittserklärung bis zwei Wochen vor Kurs- oder Veranstaltungsbeginn ein, bleibt die*der Angemeldete zur Zahlung von 50 % der Kursgebühr verpflichtet. Die angemeldete Person, deren Rücktrittserklärung später zugeht oder die zu den Veranstaltungen nicht oder nur teilweise erscheint, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet.

5.3 Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes trotz Nichtteilnahme entfällt, wenn von dem*der Teilnehmenden für die betreffende Veranstaltung ein*e Ersatzteilnehmende*r gemeldet wird.

5.4 Bei einer beantragten För­derung nach SGB III bzw. SGB II kann der*die Teilnehmende im Falle der Förderungsablehnung von der Teilnahme ohne Kosten zurücktreten. Der Ablehnungs- oder Abbruchbescheid muss der Akademie für Pflege- und Sozialberufe vorgelegt werden.

6.1 Bei zu geringer Teilnehmendenzahl und aus anderen dringenden Gründen kann die Akademie für Pflege- und Sozialberufe die Bildungsveranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Dem*der Teilnehmenden steht in diesem Falle ein kostenloses Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Aufwendungsersatz, bestehen nicht.

6.2 Programmänderung aus wichtigem Grund behält sich die Akademie für Pflege- und Sozialberufe vor. Insbesondere ist die Akademie von Mission Leben berechtigt in begründeten Fällen die Veranstaltung von ­anderen als den angegebenen Referierenden durchführen zu lassen. Der*die Teilnehmende ist in diesen Fällen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts berechtigt.

7. Gebühren

7.1 Für die Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen werden Kursgebühren erhoben, deren ­jeweilige Höhe vom Kursangebot abhängig ist. Teilnehmende bzw. Vertragspartner*innen erhalten für die gebuchte Bildungsveranstaltung eine Rechnung. Bei Bildungsveranstaltungen, die länger als drei Monate dauern und über das laufende Kalenderjahr hinausgehen, erfolgt eine jeweils anteilige Rechnungsstellung zu Beginn der Veranstaltung und zu Beginn des neuen Kalenderjahres im Januar. Rechnungen sind innerhalb von zwölf Tagen zur Zahlung fällig.

7.2 Für Bildungsveranstaltungen und Kurse, die länger als drei Monate dauern, werden auf Antrag Raten­zahlungen gewährt; Voraus­setzung ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Wenn es nicht durch eine Rechnung anders mitgeteilt wird, gilt für die Ratenzahlungen folgendes als vereinbart: Fälligkeit der Raten am 1. des Monats nach Kursbeginn, danach monatlich. Die Ratenzahlung ­endet spätestens zum vorgesehenen Kursende.

7.3 Sind mehr als drei Raten rückständig, erlischt die gewährte Ratenzahlung und die noch offene Kursgebühr wird sofort fällig.

7.4 Bei verspäteter Zahlung kann eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR für jede Mahnung erhoben werden.

7.5 Bei Inanspruchnahme einer Förderung nach SGB III bzw. SGB II erklärt sich der*die Teilnehmende bereit, dass die Kursgebühren vom Kostenträger direkt an den Bildungs­träger gezahlt werden.

7.6 Unberührt von den o. g. Mahn- und Rücktrittsgebühren bleibt dem*der Kund*in die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass der Akademie für Pflege- und Sozialberufe ein Schaden gar nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

8.1 Für erteilten Rat und vermittelte Kenntnisse und Fertigkeiten sowie für deren berufliche und wirtschaftliche Verwertbarkeit wird keine Gewähr übernommen.

8.2 Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Akademie für Pflege- und Sozialberufe nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden der Teilnehmenden.

8.3 Schadensersatz im Falle der Kursabsage, der Kursverschiebung oder eines Kurs­­abbruchs wegen Unter­schrei­tung der Min­destteil­nehmendenzahl ist ausgeschlossen.

8.4 Soweit der Akademie für Pflege- und Sozialberufe die Versicherungspflicht obliegt, sind die Teilnehmenden über die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. die zuständige Unfallkasse der Länder unfallversichert.

Der*die Teilnehmende verpflichtet sich:

9.1 die für die Feststellung zur Zugangsvoraussetzung zum Kurs und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen,

9.2 die am Kursort geltende Hausordnung zu beachten, insbesondere den Kurs nicht zu stören, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der Mitarbeitenden und Lehrkräfte im Rahmen der Hausordnung zu folgen,

9.3 die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben,

9.4 regelmäßig und pünktlich an den Unterrichtseinheiten und an Maßnahmen zur Ermittlung des Bildungsstandes teilzunehmen,

9.5 Vorschriften des Schulrechtes bzw. der gültigen Aus- und Weiterbildungsordnung zu beachten, 

9.6 Pflichten im Rahmen von Auftragsmaßnahmen für Dritte zu wahren sowie 

9.7 die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.

10.1 Die Akademie für Pflege- und Sozialberufe behält sich vor, Teilnehmende, die gegen die Pflichten als Teilnehmende*r aus Ziffer 9 vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen, nach vor­heriger Abmahnung, ganz oder teilweise vom Kurs auszuschließen.

10.2 Der Akademie für Pflege- und Sozialberufe steht weiterhin ein einseitiges Kündigungsrecht zu, wenn der*die Teilnehmende, 

  • bzw. dessen Dienststelle die Kursgebühren nicht fristgerecht bezahlt,
  • eine Fehlzeitenquote von 20%, und zwar unabhängig von den Fehlzeitengründen, überschreitet,
  • den gemeinsamen Unterricht stört,
  • den Anforderungen des Berufspraktikums, soweit ein solches vorgeschrieben ist, nicht gerecht wird,
  • das Bildungsziel nachweislich nicht erreichen kann. 

In diesen Fällen sind alle offenen Zahlungen sofort fällig.

Rücktritt und Kündigung sind ausgeschlossen, wenn seit der Entstehung des Rücktritts- bzw. Kündigungsgrunds mehr als sechs Wochen vergangen sind.

Gerichtsstand für beide Parteien ist Darmstadt. Jede*r Vertrags­partner*in ist auch berechtigt, die*den andere*n an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

13.1 Änderungen des Vertrags und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. 
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam ­gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die den bisherigen Regelungen nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundla