Förderprogramme in der Aus- und Weiterbildung

Bildungsgebühren minimieren

Lassen Sie Ihre Aus- oder Weiterbildung vom Bund und den Ländern fördern. 
Nutzen Sie deren Angebote. Es gibt folgende Möglichkeiten:

Sie können einmal pro Jahr die Förderung ­beantragen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Bund gewährt 50% der Kursgebühr bis ­maximal 500,– EUR.

Die Aus- und Weiterbildung von gering qualifizierten Beschäftigten in Unternehmen können über die Arbeitsagentur gefördert werden. Der Arbeitgeber kann die Fördermittel beantragen. Es werden die Kursgebühren (Bildungsgutschein) in Höhe von 50% bzw. 75% sowie ein Arbeitsentgeltzuschuss von der Arbeitsagentur übernommen. Antragstellung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen.

Sie sind arbeitslos oder Ihnen droht die ­Arbeitslosigkeit? Nutzen Sie die Beratung der Arbeitsagentur. ­Liegen die Voraussetzungen für eine Weiterbildungsförderung vor, dann erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungsgebühr und ggf. die Weiter­zahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird.

Das Schüler*innen-BAföG unterstützt junge Frauen & Männer dabei, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie eine ihren Eignungen und Interessen entsprechende Erst-Ausbildung absolvieren zu können. Wenden Sie sich an die Stadt- bzw. Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

Das Aufstiegs-BAFöG unterstützt Sie in Ihrer Aus- oder Weiterbildung nach dem ersten Berufsabschluss. Die zuständigen Stellen finden Sie auf der Homepage.

Es unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben.

Gesellschafter*innen der Mission Leben – Lernen gGmbH


Ausbildungsverbünde Pflege